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Deutschland: Gerichtsprozess gegen Zwangsbejagung

Am 13. November 2008 fand vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg ein Prozess statt, in dem sich zwei unterfränkische Grundstückseigentümer, die aus ethischen Gründen prinzipiell das Töten von Tieren ablehnen und sich deshalb gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Bodens durch Hobbyjäger wehrten.
Denn was viele Bundesbürger nicht wissen: In Deutschland wird jeder Eigentümer eines Grundstücks, das außerhalb der Ortschaft liegt und nicht befriedet, also abgegrenzt, ist, zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und muss dulden, dass bewaffnete Jäger das Gründstück betreten, dort Jägerstände aufstellen – und natürlich auch Tiere töten!
Dagegen klagt nun Roland Dunkel, der sich vor dem Prozess über die Gründe seiner Klage äußerte:
Roland Dunkel: „Als Tierfreund möchte ich nicht, dass auf meinem Grundstück gejagt wird, dass Tiere unter Jägern zu leiden haben, denn es ist sicher, dass die Tierquälerei bei der Jagd immens ist. Alle 6 Sekunden stirbt ein Tier hier in Deutschland.“
In diesem Prozess hatte die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg nun zu entscheiden, ob das so genannte Reviersystem und die damit verknüpfte Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gegen die Grundrechte von Grundstückseigentümern verstößt.
Der Anwalt der Kläger, Dominik Storr, berief sich in seiner Klage auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der bereits feststellte, dass es gegen die Menschenrechte von Grundstückseigentümern verstößt, wenn Jäger gegen den Willen der Eigentümer auf Privatgrundstücken Tiere töten dürfen.
Gute Voraussetzungen für die Kläger, könnte man denken. Doch an der justiziellen Redlichkeit der 5. Kammer des Würzburger Verwaltungsgerichts könnten Zweifel aufkommen, denn nach Medienberichten sind sowohl der Vorsitzende Richter Ansgar Schäfer, als auch der Berichterstatter, Richter Elmar Gehrsitz, und der ehrenamtliche Richter, Andreas Oestemer, Jäger. Zwar stellte der Anwalt der Kläger im Vorfeld des Verfahrens Befangenheitsanträge, diese wurden jedoch abgelehnt.
Ausgerechnet in diesem Fall waren also 3 von 5 Richtern - das heißt 60 Prozent der „im Namen des Volkes“ Urteilenden - selbst Inhaber eines Jagdscheins, während im Volk die Jäger mit einer Minderheit von nur 0,4 Prozent vertreten sind.
Nach der mündlichen Verhandlung verließ Rechtsanwalt Storr den Gerichtssaal und beantwortete die Frage, mit welchem Gefühl er aus der mündlichen Verhandlung gehe, folgendermaßen:
Dominik Storr: „Ich gehe mit einem gemischten Gefühl aus der mündlichen Verhandlung, weil die Mehrheit der anwesenden Richter heute selbst die Jagd ausüben und sich meines Erachtens nicht in die Gewissensentscheidung der Jagdgegner hineinversetzen können. Ich finde es eine Bankrotterklärung an die Demokratie und vor allem auch an die Gewaltenteilung. Dass die Jagdausübungsberechtigten in den Parlamenten sitzen, ihre eigenen Gesetze machen, dass sie in den Jagdbehörden sitzen und sich selbst überwachen und jetzt auch hier vor Gericht sitzen, um eine grundlegende Frage des Jagdrechts zu entscheiden.“
Daran schloss sich die Frage an, wie es sein könne, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so entscheidet und die Landesgesetze anders ausgelegt werden:
Dominik Storr: „Weil die Jägerschaft eine sehr, sehr starke Lobby hat in Deutschland. Offenbar ist die Lobby in Strassburg und in Brüssel nicht so stark wie in Deutschland, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ganz klar sagt, dass auch Minderheiten in der Demokratie Schutz gewährt werden muss. Wenn ein Tierschützer möchte, dass auf dem Grundstück nicht gejagt wird, das heißt, dass bewaffnete Jäger das Grundstück betreten, dann muss dieser Wille auch Beachtung in einer demokratischen Gesellschaft finden. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Bundesrepublik Deutschland will davon nichts wissen.“
Wie unter diesen Umständen zu erwarten war, wies das Verwaltungsgericht beide Klagen ab. Der Anwalt kündigte daraufhin an, so schnell wie möglich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in Berufung zu gehen. Der Kläger Roland Dunkel sagte dazu:
Roland Dunkel: „Der Weg wird weitergehen, weil wir zuversichtlich sind, weil wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinter uns haben, und dann ist es eigentlich nur eine Frage der Zeit bis es auch in Deutschland so weit sein wird, dass Tierfreunde über ihren eigenen Grund und Boden bestimmen können.“
Vielleicht dauert es nicht mehr allzu lange, bis Tierfreunden erspart bleibt, dass aus ihrem Grundstück ein Schlachtfeld wird, auf dem Tiere bekämpft werden.
Und vielleicht finden sich ja auch nicht jagende Richter, die sich an den Äußerungen unseres 1. Bundespräsidenten, Theodor Heuss, orientieren, der sagte:
»Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.«

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